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Fünf Jahre Speicherung von Fluggastdaten: Peter Schaar kritisiert Entscheidung der EU-Innenminister

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Ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens

[datensicherheit.de, 29.04.2012] Die von den Innenministern beschlossene anlasslose mehrjährige Vorratsspeicherung von Daten unverdächtiger Flugpassagiere wäre ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.
Genau davor habe aber das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausdrücklich gewarnt. Schaar mahnt nachdrücklich, diese Warnung ernst zu nehmen – das Gericht hätte nämlich festgestellt, dass die Vermeidung einer Totalüberwachung zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre. Für weitere Vorratsdatenspeicherungen – auch auf europäischer Ebene – bestehe deshalb kaum noch Raum.
Schaar kritisiert zudem, dass die Fluggastdaten in bedenklicher Art und Weise verwendet werden sollen, denn alle Fluggäste sollen auf der Grundlage der Daten einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Dies komme einer Rasterfahndung sehr nahe, so Schaar. Bei den nun beginnenden Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament setzt er darauf, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dieses Vorhaben stoppen.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 27.04.2012
Erfassung der Fluggastdaten gefährdet die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands


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