Macht von Großkonzernen statt Startups gefördert
[datensicherheit.de, 14.09.2016] Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die Europäische Kommission am 14. September 2016 in Brüssel ihre Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vorgestellt. Klaus Müller, vzbv-Vorstand, übt daran Kritik: Die EU-Kommission bleibe weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück.
Massive Rechtsunsicherheit dringend abzuschaffen!
Aus Verbrauchersicht seien die Vorschläge der EU-Kommission „eine große Enttäuschung“, sagt Müller. Das Urheberrecht sei schon längst Alltagsrecht für jeden Verbraucher geworden – es könne nicht sein, dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr bestehe, abgemahnt zu werden.
„Diese massive Rechtsunsicherheit muss dringend abgeschafft werden“, fordert der vzbv-Vorstand. Leider finde sich hierzu kein Wort in den Vorschlägen der Kommission.
„Wunschliste für Verleger“ abgearbeitet
Stattdessen werde eine „Wunschliste für Verleger“ abgearbeitet, etwa beim Leistungsschutzrecht. Mit ihren Vorschlägen wie der „Content ID“ zementiere die Kommission die Macht von Großkonzernen statt Startups zu fördern.
Müller: „Und anders als versprochen, soll das Geoblocking bei digitalen Inhalten offenbar nicht gänzlich abgeschafft werden.“
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